Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung
auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und
methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die
Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ist bundesweit die einzige anerkannte
und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und
arbeitspädagogischer Kenntnisse.